AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RCB-Garage „Rent a Car Bern“

Monbijoustrasse 10, 3011 Bern

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Fahrzeugvermietungen, Reservierungen, Zusatzleistungen und Dienstleistungen der RCB-Garage „Rent a Car Bern“ (nachfolgend Vermieter genannt).

Mit der Buchung, Reservierung oder Übernahme eines Fahrzeugs akzeptiert der Mieter diese AGB vollumfänglich.

2. Voraussetzungen für die Anmietung

Der Mieter und sämtliche berechtigten Fahrer müssen:

  • einen gültigen Führerausweis besitzen;
  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorweisen können;
  • sämtliche verlangten Dokumente vor Mietbeginn vorlegen.

Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Eine Reservierung gilt erst als verbindlich, wenn sie durch den Vermieter bestätigt wurde.

Der Vermieter behält sich vor, Reservierungen abzulehnen oder Fahrzeuge durch gleichwertige Fahrzeuge zu ersetzen.

4. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der ordnungsgemässen Rückgabe des Fahrzeugs.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

5. Fahrzeugübernahme

Mit der Fahrzeugübernahme bestätigt der Mieter:

  • den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs;
  • die Vollständigkeit des Zubehörs;
  • den dokumentierten Kilometerstand;
  • den dokumentierten Tankstand.

Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

6. Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, werden zusätzlich verrechnet:

  • CHF 50.– pro angefangene Stunde;
  • bei erheblicher Verspätung mindestens ein zusätzlicher Miettag;
  • sämtliche daraus entstehenden Schäden und Folgekosten.

Der Vermieter ist berechtigt, weitere Ausfallkosten geltend zu machen.

7. Kilometerregelung

Die im Mietvertrag vereinbarte Kilometeranzahl ist verbindlich.

Mehrkilometer werden mit:

CHF 2.00 pro zusätzlich gefahrenem Kilometer

verrechnet.

Eine nachträgliche Anpassung, Nachbuchung oder Nachverhandlung eines Kilometerpakets nach Mietbeginn oder nach Fahrzeugrückgabe ist ausgeschlossen.

Massgebend ist ausschliesslich der bei Rückgabe festgestellte Kilometerstand.

8. Treibstoff

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Fahrzeug vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.

Fehlender Treibstoff wird verrechnet:

  • Treibstoffkosten gemäss aktuellem Marktpreis;
  • zusätzlich CHF 50.– Bearbeitungsgebühr.

9. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschliesslich von den im Mietvertrag aufgeführten Fahrern genutzt werden.

Untersagt sind insbesondere:

  • Teilnahme an Rennen oder Motorsportveranstaltungen;
  • Fahrsicherheitstrainings;
  • Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss;
  • Überladung des Fahrzeugs;
  • gewerblicher Personentransport;
  • Abschleppdienste;
  • Fahrten auf nicht geeigneten Strassen;
  • Weitervermietung.

10. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind nur in den durch den Vermieter freigegebenen Ländern erlaubt.

Fahrten in nicht freigegebene Länder oder Regionen sind untersagt.

Bei Verstoss haftet der Mieter für sämtliche Schäden und Kosten vollumfänglich.

11. Versicherung

Die Fahrzeuge verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen.

Der Mieter haftet im Schadenfall mindestens bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.

Die Reduktion des Selbstbehalts entbindet den Mieter nicht von seiner Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung.

12. Nicht gedeckte Schäden

Unabhängig von einer abgeschlossenen Zusatzversicherung haftet der Mieter vollständig für:

  • Reifen- und Reifenschäden;
  • Felgenschäden;
  • Kupplungsschäden;
  • Getriebeschäden infolge Fehlbedienung;
  • Motorschäden infolge Fehlbedienung;
  • Schäden am Unterboden;
  • Innenraumschäden;
  • Schlüsselverlust;
  • Schlüsselbeschädigungen;
  • Falschbetankung;
  • Schäden durch Missachtung von Warnanzeigen;
  • Schäden durch unsachgemässe Fahrzeugnutzung.

13. Unfall, Schaden oder Panne

Jeder Unfall, Schaden, Diebstahl oder jede Panne ist unverzüglich zu melden.

Der Mieter ist verpflichtet:

  • Fotos anzufertigen;
  • die Polizei beizuziehen, sofern erforderlich;
  • sämtliche Beteiligten festzuhalten;
  • das Schadenformular vollständig auszufüllen.

Eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.

14. Reinigung

Das Fahrzeug ist besenrein zurückzugeben.

Bei übermässiger Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.

Mindestens:

  • Innenreinigung CHF 80.–
  • Spezialreinigung CHF 150.–
  • Polsterreinigung nach Aufwand

15. Rauchverbot

In sämtlichen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

Bei Verstoss wird eine Reinigungspauschale von mindestens CHF 300.– verrechnet.

Weitere Kosten bleiben vorbehalten.

16. Tiertransport

Tiertransporte sind erlaubt, sofern das Fahrzeug sauber zurückgegeben wird.

Zusätzliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand verrechnet.

17. Verlust von Fahrzeugschlüsseln

Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln haftet der Mieter für:

  • Ersatzschlüssel;
  • Codierung;
  • Programmierung;
  • Abschleppkosten;
  • Fahrzeugausfall;
  • sämtliche Nebenkosten.

18. Bussen und Gebühren

Der Mieter haftet für sämtliche:

  • Verkehrsverstösse;
  • Parkbussen;
  • Mautgebühren;
  • Verwaltungsgebühren;
  • Polizeikosten.

Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Fall erhoben.

19. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

Die Kaution dient zur Sicherstellung von:

  • Mietforderungen;
  • Mehrkilometern;
  • Schäden;
  • Selbstbehalten;
  • Verwaltungsgebühren;
  • Reinigungskosten;
  • offenen Forderungen.

Der Vermieter darf entsprechende Beträge direkt mit der Kaution verrechnen.

20. Fahrzeugstillstand und Nutzungsausfall

Kann das Fahrzeug infolge eines durch den Mieter verursachten Schadens nicht vermietet werden, haftet der Mieter zusätzlich für den Nutzungsausfall.

Die Berechnung erfolgt anhand des üblichen Mietpreises des betroffenen Fahrzeugs.

21. Stornierung

Kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn.

Danach:

  • weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn: 85 % des Mietpreises;
  • Nichterscheinen (No-Show): 100 % des Mietpreises.

22. Zahlungsverzug

Offene Rechnungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug können zusätzlich verrechnet werden:

  • Mahngebühren;
  • Inkassokosten;
  • Betreibungskosten;
  • Verzugszinsen.

23. Nachträgliche Preisverhandlungen

Nach Fahrzeugübernahme sind sämtliche Preisverhandlungen ausgeschlossen.

Insbesondere ausgeschlossen sind:

  • nachträgliche Rabatte;
  • nachträgliche Kilometerpakete;
  • nachträgliche Preisreduktionen;
  • nachträgliche Vertragsanpassungen.

Es gelten ausschliesslich die bei Mietbeginn vereinbarten Konditionen.

24. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Der Vermieter ist berechtigt, Daten zur Vertragsabwicklung, Schadenbearbeitung und Durchsetzung von Forderungen zu verwenden.

25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bern, Schweiz.

RCB-Garage „Rent a Car Bern“
Monbijoustrasse 10
3011 Bern
📞 076 401 00 11
📧 [email protected]
🌐  rentacarbern.ch⁠

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