AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Mobility & Immo Services Inh. Hasani («Rent a Car Bern»)
Mobijoustrasse 10
3008 Bern076 401 00 11
[email protected]
1. Geltungsbereich
Mobility & Immo Services Inh. Hasani («Rent a Car Bern») ist eine Fahrzeugvermietung mit Sitz in 3008 Bern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage zwischen dem Mieter und Mobility & Immo Services Inh. Hasani («Rent a Car Bern») (nachfolgend Vermieterin). Sie gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und der Vermieterin.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die vorbehaltlose Annahme der Registrierung und/oder Reservation zustande. Die Anmeldebestätigung zeigt dem Mieter an, dass seine Anmeldung bei der Vermieterin eingegangen und angenommen wurde. Mit der Registrierung und/oder Reservation bestätigt der Mieter, die AGB gelesen zu haben und ihnen vollständig zuzustimmen.
3. Reservation
a) Fahrzeuge müssen vor Fahrtantritt über unser Online-System auf www.rentacarbern.ch reserviert werden.
b) Mietkosten werden vor Mietbeginn vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. Bei Bedarf kann ein Depot verlangt werden. Ist die effektive Miete günstiger als die Reservation, wird die Differenz erstattet. Bei höheren Kosten wird der Restbetrag nachbelastet.
c) Die Kilometerzählung beginnt und endet am Standort. Bitte genügend Zeit für die Rückgabe einplanen.
d) Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Rückgabe vollständig verantwortlich. Das Fahrzeug muss korrekt geparkt und zum Startpunkt zurückgebracht werden. Einwegfahrten sind gegen Aufpreis möglich.
e) Stornierungen bis 72 Stunden vor Mietbeginn sind kostenlos. Danach werden 85 % der Miete verrechnet. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung ist der volle Mietpreis fällig.
f) Steht das Fahrzeug aus ausserhalb des Einflussbereichs der Vermieterin liegenden Gründen nicht zur Verfügung, entfällt die Mietgebühr. Ein Anspruch auf Ersatz oder Schadenersatz besteht nicht.
4. Fahrzeugnutzung
a) Die Nutzung beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe.
b) Der Mieter darf nur fahren, wenn er registriert ist und einen gültigen Führerausweis besitzt. Die Vermieterin kann dies jederzeit prüfen.
c) Verkehrsregeln sind einzuhalten. Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist verboten.
d) Befindet sich das Fahrzeug nicht am Standort, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren.
e) Der Zustand des Fahrzeugs ist vor Fahrtantritt zu prüfen; Schäden müssen gemeldet werden.
f) Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Tiere sind nur im Kofferraum erlaubt.
g) Untersagt sind u. a. Rennen, Lernfahrten, Weitervermietung, Überladung, Transporte gefährlicher Stoffe oder Geländefahrten – Ausnahmen nur schriftlich.
h) Eigene Fahrzeuge dürfen während der Miete auf unserem Parkplatz stehen, sofern sie niemanden behindern.
i) Das Fahrzeug ist vor Rückgabe auf eigene Kosten zu reinigen.
j) Schäden durch unsachgemässe Nutzung trägt der Mieter vollumfänglich bzw. werden mit dem Depot verrechnet.
5. Fahrzeugrückgabe
a) Rückgabe muss pünktlich, vollgetankt und in sauberem Zustand am Abholort erfolgen. Verspätung: mind. CHF 50.
b) Verlängerungen sind nur möglich, wenn keine Folge-Reservation besteht – und müssen online oder telefonisch gemeldet werden.
c) Falschparkieren oder Abschleppkosten werden mit mind. CHF 100 belastet.
d) Auf Wunsch kann die Vermieterin eine persönliche Vorführung verlangen.
e) Fehlender Treibstoff wird mit CHF 50 plus Treibstoffkosten verrechnet. Es darf nur der richtige Treibstoff verwendet werden.
f) Die Miete endet erst, wenn der Schlüssel korrekt deponiert wurde.
g) Geräte ausschalten, Fenster/Türen schliessen, Schäden mit Foto per Mail oder WhatsApp melden.
h) Grobe Verschmutzung: mind. CHF 100.
i) Für das Umschreiben von Parkbussen werden CHF 20 Umtriebsgebühr verrechnet.
6. Mindestalter / Führerausweis
Mindestalter: 18 Jahre. Ein gültiger Führerausweis muss vorliegen und als Foto hochgeladen werden.
7. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer sind erlaubt, müssen jedoch bei der Reservation angegeben werden. Der Mieter bleibt für sämtliche Fahrer verantwortlich.
8. Mietpreis & Zahlung
Preise gemäss Online-Portal. Zahlung per Karte. Bei Zahlungsproblemen: CHF 50 Rechnungsgebühr.
Zahlungsverzug kann zur Sperrung oder Kündigung führen. Forderungen können abgetreten werden.
9. Unterhalt & Reparaturen
Der Mieter muss das Fahrzeug regelmässig prüfen und Schäden melden. Reparaturen nur mit Zustimmung der Vermieterin.
10. Pannen & Unfälle
a) Schäden oder Defekte sind sofort telefonisch zu melden (E-Mail genügt nicht).
b) Bei Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden: Polizei rufen, Rapport erstellen, Vermieterin sofort informieren.
c) Ohne Schadenmeldung/Polizeirapport kann der Mieter als letzter Nutzer haftbar gemacht werden (Gegenbeweis möglich).
d) Keine eigenen Reparaturen, keine Schuldanerkennung, keinen eigenen Pannendienst – alles über die Vermieterin.
e) Bei roten Warnlampen sofort anhalten und anrufen; gelbe Lampen ebenfalls melden.
f) Fahrlässig verursachte Schäden (z. B. Reifenschäden, Falschbetankung, Kupplungsschäden) trägt der Mieter selbst – nicht versichert.
g) Bei Fahrzeugausfall ist die Weiterfahrt selbst zu organisieren.
11. Schäden am Fahrzeug
a) Für Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder Verstoss gegen die AGB haftet der Mieter voll.
b) Schäden müssen sofort telefonisch gemeldet werden.
c) Ohne Meldung/Polizeirapport kann der Mieter haftbar gemacht werden (Gegenbeweis möglich).
d) Bei nicht vorsätzlichem/grob fahrlässigem Verhalten wird eine Versicherungssumme angerechnet.
e) Schäden werden durch die Vermieterin oder Versicherung repariert. Der Mieter kann auf eigene Kosten ein Gegengutachten einholen.
12. Versicherung & Haftung
a) Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert gemäss Strassenverkehrsrecht.
b) Haftpflicht: Deckt Schäden Dritter; bei schuldhaftem Verhalten Rückgriff möglich.
c) Vollkasko deckt Kollision, Feuer, Elementarschäden, Glas, Tiere, Schneerutsch, Vandalismus. Bei Steinschlag: Polizeirapport erforderlich.
d) Selbstbehalt je Fahrzeug gemäss System.
e) Zusätzliche Selbstbehalte:
– Neulenker (< 2 Jahre Führerausweis): CHF 1’000
– Junglenker (< 25 Jahre): CHF 1’000
– Neulenker & Junglenker kombiniert: CHF 1’500
f) Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Drogen etc.) haftet der Mieter voll – kein Versicherungsschutz.
g) Mieter haften für selbst verschuldete Schäden und Versicherungsregresse.
h) Änderungen der Versicherungsbedingungen gelten nur für zukünftige Reservationen.
i) Der Versicherungsschutz bedeutet keinen Verzicht auf Schadenersatzansprüche.
13. Verkehrsverstösse
a) Bussen: Datenweitergabe an Behörden + CHF 20 Umtriebsgebühr.
b) Der Mieter haftet für alle Kosten/Folgen und stellt die Vermieterin von Ansprüchen frei.
14. Auslandsfahrten
a) Erlaubte Länder: CH, DE, AT, FR, IT, ES, PT, BE, NL, LU, GB, IE, DK, NO, SE, FI.
b) Andere Länder sind verboten und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
c) Der Mieter ist für gesetzliche Vorgaben und Ausrüstung im Ausland verantwortlich.
15. Adressänderung
Änderungen von Namen, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer müssen vor Mietbeginn gemeldet oder im Kundenportal aktualisiert werden. Bis dahin gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse als zugestellt.
16. Haftung des Mieters
a) Der Mieter haftet für Schäden durch gesetzeswidriges, unsorgfältiges oder vertragswidriges Verhalten – auch von Begleitpersonen.
b) Schäden durch falsche Nutzung (Falschbetankung, Innenraum-/Unterbodenschäden, Garagenkollisionen etc.) trägt der Mieter voll.
c) Haftung auch für Folgekosten: Reparatur, Abschleppung, Mietausfall, Gutachten, Verwaltungskosten usw.
d) Unbekannte Schäden müssen bei Mietbeginn sofort gemeldet werden.
e) Für vergessene oder gestohlene Gegenstände im Fahrzeug haftet die Vermieterin nicht.
17. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet nur für Fahrzeugmängel gemäss OR Art. 259a/259e oder bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz. Für Schäden durch Hilfspersonen wird nicht gehaftet.
18. Kündigung & Rücktritt
a) Die Vermieterin kann Reservationen aus wichtigem Grund jederzeit kostenfrei stornieren.
b) Die Vermieterin kann das Kundenkonto fristlos kündigen (z. B. falsche Angaben, grobe Verstösse).
c) Der Mieter kann bis 72 h vorher gratis stornieren; danach 85 % der Miete. No-Show: 100 % des Mietpreises.
19. Sonstiges
a) Zubehör wie Kindersitze, Gurte, Decken etc. wird nicht bereitgestellt.
b) Das Telematiksystem zeichnet Fahr- und Unfalldaten auf; der Mieter stimmt der Nutzung zu.
c) Daten werden gemäss DSG verarbeitet; Weitergabe nur im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Kein Adresshandel.
d) Die Vermieterin darf Bonität, Führerausweis und Angaben prüfen. Anmeldungen können ohne Begründung abgelehnt werden.
e) Autobahnvignette vorhanden; andere Gebühren trägt der Mieter.
f) Keine Haftung für Unfälle auf dem Weg zum Fahrzeug oder am Standort.
g) Telefongespräche können zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden.
h) AGB, Tarife und Gebühren können jederzeit angepasst werden. Massgebend ist die Version auf www.rentacarbern.ch.
20. Vertragsänderung
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
21. Recht & Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.